Kelten und Druiden in der Schweiz


Tyrannenmord der Eidgenossen

mit der Gründung der Schweiz

Mit der Überlistung des Teufels am Gotthard, der Überwindung des natürlichen Hindernis der Schöllenen-Schlucht, wurde der Gotthardweg für die Bevölkerung der drei Stätten Uri, Schwyz und Unterwalden zum Schicksal und Auftrag. Unvermittelt gerät das Urserental und seine Zugangswege links und rechts vom Urnersee mitten in eine gewaltige Spannung zwischen Nord und Süd, zwischen ein Italien der sich bereits ankündenden Renaissance und dem deutschen mittelalterlichen Lehensstaat. Die militärstrategische Bedeutung des nun schnellsten Überganges führte schon bald (Uri 1231 und Schwyz 1240) zur Reichsfreiheit der Gebiete.

Für das Erlebnis der Menschen ist dieser Umstand wichtig, als dadurch der Passweg als ein Teil des magischen Ringes (nebst Eigen und Gesetz) zur unmittelbaren Notwendigkeit von Obhut, Sorgfalt und Wachsamkeit wurde. Nichts weniger als dem Willen dieser Menschen, im allgemeinen Zerfall zusammenzustehen entspringt der Anspruch auf das gesamte Rechtsgut und führt zur Gründung des ersten modernen Volks- und Rechtsstaates. Dieser Vorgang ist mit nur wenigem vergleichbar in der Geschichte. Wie etwa einst dem Grosskönigtum mit dem Gottesstaat der Wert des kleinen Volkes, oder mit dem Stadtstaat von freien Bürgern einst der Wert des Menschen gegenübergestellt wurde, wird hier mitten in kriegerischen Zeiten die Forderung nach der Sicherheit des Lebens und des Gutes erhoben. Und zwar ein für alle Mal. Oberste gesetzgebende Behörde wird die Bevölkerung selbst im Ring der Landsgemeinde (Volksversammlung), die Verteidigung obliegt einem Volksheer mit der Taktik des Fussvolks und der berühmten Formation des Igel. Das Kriegsrecht verbot, Gefangene zu machen und Lösegeld zu fordern. Vor diesen Eidgenossen gab es nichts als Kampf, Tod oder Flucht.

Die vielleicht herausragend kühnste gedankliche Tat des Mittelalters sei jenes Bündnis der Drei Waldstätte, das, wie die Überlieferung meldet, ein Staatsakt erster Güte war, mit klarer Fassung von Inhalt und mit allgegenwärtiger Geltung, lateinisch verschrieben, beschworen und rechtens besiegelt:

Bundesbrief der Drei Waldstätte
Uri, Schwyz und Unterwalden

In Gottes Namen Amen. Das öffentliche Ansehen und Wohl erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde. Darum haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und Gut innerhalb ihrer Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder Gut antun. Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten Bundes, jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem Herren geziemend dienen soll. Wir haben auch einhellig gelobt und festgesetzt, dass wir in den Tälern durchaus keinen Richter, der das Amt irgendwie um Geld oder Geldeswert erworben hat oder nicht unser Einwohner oder Landmann ist, annehmen sollen. Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln und dem Teil, der den Spruch zurückweist, die anderen entgegentreten. Vor allem ist bestimmt, dass, wer einen andern böswillig, ohne Schuld, tötet, wenn er nicht seine Unschuld erweisen kann, darum sein Leben verlieren soll und, falls er entwichen ist, niemals zurückkehren darf. Wer ihn aufnimmt und schützt, ist aus dem Land zu verweisen, bis ihn die Eidgenossen zurückrufen. Schädigt einer einen Eidgenossen durch Brand, so darf er nimmermehr als Landmann geachtet werden, und wer ihn in den Tälern hegt und schützt, ist dem Geschädigten ersatzpflichtig. Wer einen der Eidgenossen beraubt oder irgendwie schädigt, dessen Gut in den Tälern soll für den Schadenersatz haften. Niemand soll einen andern, ausser einen anerkannten Schuldner oder Bürgen, pfänden und auch dann nur mit Erlaubnis seines Richters. Im übrigen soll jeder seinem Richter gehorchen und, wo nötig, den Richter im Tal, vor dem er zu antworten hat, bezeichnen. Gehorcht einer dem Gericht nicht und es kommt ein Eidgenosse dadurch zu Schaden, so habe alle andern jenen zur Genugtuung anzuhalten. Entsteht Krieg oder Zwietracht zwischen Eidgenossen und will ein Teil sich dem Rechtspruch oder der Gutmachung entziehen, so sind die Eidgenossen gehalten, den andern zu schützen. Diese Ordnungen sollen, so Gott will, dauernden Bestand haben. Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des Monats August.

Bundesbrief

 

Wilhelm Tell - Mythos, Sage und Legende

Im Weissen Buch von Sarnen, datiert mit 1470, wird (vereinfachend) folgende Geschichte erzählt: Als Knechte des Landvogt der Burg Sarnen (Landenberg) dem Bauern im Melchi Ochsen wegnehmen wollten, habe dessen Sohn sich zur Wehr gesetzt, und weil dieser nach Uri entfloh, hätten sie den Vater geblendet, das Augenlicht genommen. Bald darauf sei ein Landvogt auf Altzellen wegen versuchter Nötigung einer Frau erschlagen worden. Wie zur selben Zeit ein Landvogt der Burg Küssnacht dem Schwyzer Landamman wegen dessen Steinhaus mit Repressionen gedroht habe, sei dieser auf Anraten seiner Frau nach Uri geflohen, um einen Geheimbund zu gründen. Dann folgen die Geschichten der Beschwörung des ersten Bundes auf dem Rütli, dem Rütlischwur unter der Führung von Walter Fürst aus Uri, Werner Stauffacher von Schwyz und Arnold von Melchtal aus Unterwalden, jener von Thäll (Wilhelm Tell), der ebenfalls dem Schwyzer Stauffacher und seinen Gesellen geschworen habe und der Ermordung des Landvogtes in der Hohlen Gasse und der Burgenbruch.

Hohle Gasse Die Hohle Gasse, wo nach der Sage der Tyrann erschossen wurde, verbindet den Zugersee mit dem Vierwaldstättersee auf dem kürzesten Landweg und war ursprünglich ein bedeutendes Teilstück der Handelsstrasse Zürich-Zug-Immensee-Küssnacht-Flüelen-Gotthard. Infolge der grossen Bedeutung der Zollerträge bestand ein vitales Interesse an den Verkehrswegen, insbesondere an den Alpenpässen und ihren Zubringern. Hinweise auf Zolleinnahmen im Habsburger Urbar aus der Zeit um 1300 spiegeln die Bedeutung solcher Handelswege und der an ihnen liegenden Zollstationen. Die Einnahmen des Gotthardzolls zwischen Hospental und Reiden überstiegen nicht nur jene aller anderen bedeutenden Zollstellen, sondern auch das gesamte Steueraufkommen der Mittellandstädte.

In einer Urkunde bürgt 1210 auf der Burg Küssnacht Eppo I. für Graf Rudolf von Habsburg. Ritter Eppo verlangte unnachsichtig Steuern, Abgaben und Frondienste. Wegen zu hoher Steuerabgaben kam es des Öfteren zum Streit zwischen den Parteien. Als dann noch unfähige Vertretung auf den Burgen die Bevölkerung zu tyrannisieren begann, mit Willkür, mit Gräueltaten wie der Blendung von Unschuldigen und der Verschleppung von Frauen und Töchtern auf die Burgen, brach der Konflikt offen aus, als darüber hinaus auch noch Unmögliches verlangt wurde von den in einer magischen Bergwelt geprägten Menschen: Der Verneigung vor einem Symbol, dem Hut des Landvogtes. In einem magischen Weltbild existieren nämlich keine unveränderlichen Symbole, hier ist es die wandelbare und vergleichende Signatur, der Bann und die Gebärde - und die stärkste Geste ist die gedankliche Besitzergreifung durch die Gegenwart des Menschen.

Wie kam die Schweiz zu ihrem Namen?

Deutsch ist nicht gleich Schweizer-Deutsch